Amtsgericht München - 02. April 2008

Der 37-jährige Christian R. hat seine Freundin geschlagen und gewürgt. Jetzt steht er vor Gericht. Die Münchener Staatsanwaltschaft klagt Christian R. wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung an. Der Angeklagte spricht von einem "Blackout" und will sich an vieles nicht erinnern. Das Opfer gibt sich die Schuld!


Er wirkt schüchtern. Beschämt.Verletzlich.
Mit leiser Stimme entschuldigt er sich für seine Tat, zeigt Reue. Betont immer wieder, er wüsste nicht, wie das passieren konnte, und dass er kein aggressiver Mensch sei.

Der Angeklagte ist Christian R. und arbeitet als Bühnenbauer.

Er schildert den Tathergang.
Vor allem spricht der Angeklagte detailliert über die problematische Beziehung zwischen ihm und dem Opfer, seiner drei Jahre älteren
Ex-Freundin Nadja K.

Ein Rückblick: 28. Oktober 2007.

Der Angeklagte befand sich an jenem Tag auf den Wiesn. Er wartet auf seine damalige Freundin. Er wartete mehr als drei Stunden.

Es kam auch keine Entschuldigung von Nadja, stattdessen nur provozierende sms-Nachrichten. Eine nach der anderen.
Jede Nachricht verärgerte den Angeklagten mehr.

Er trinkt vier Maß Bier. Später noch mal zwei.

Nadja trifft mit Verspätung auf den Wiesn ein. Als beide nach Hause gehen, muss Nadja K. den mittlerweile stark betrunkenen Christian R. stützen, weil er torkelte.


Im Laufe des Abends sackt der 38-Jährige in der Wohnung von Nadja K. zusammen und beschädigt ihren Glastisch, welcher Auslöser einer heftigen Auseinandersetzung wird. Warum er denn nicht aufpassen könne und warum er soviel trinken müsse, wollte Nadja K. von ihm wissen.

Nach einer erneuten Verbalattacke packt Christian R. die zierliche Blondine, drückt sie an die Wand, schlägt ihr ins Gesicht und bedroht sie mit dem Leben.

Ich bring dich um, soll er gesagt haben.

Vor Gericht gibt der Angeklagte an, er sei nicht mehr Herr seiner Sinne gewesen. Auch hätte sich da wohl etwas entladen, was sich lange angestaut hatte. Es habe Spannungen in der Beziehung gegeben.

Wegen seinem Job ist der Angeklagte oft auf Reisen und glaubt Nadja K. vernachlässigt zu haben.

Das Paar hat viel negatives erlebt. Zuerst habe der Vater des Angeklagten dessen Familie ruiniert, dann wurde Nadja K. auch noch von einem Fremden vergewaltigt.

Eine Situation, die der Angeklagte bis heute nicht verarbeitet hat.

Nachdem Christian R. die Wohnung verließ, kehrt er sodann wieder zurück. Er hat sein Handy vergessen. Im Rausch verschafft er sich Zutritt in Nadja K. ihre Wohnung.

Die Situation eskaliert. Der Angeklagte geht auf Nadja K. los und drückt sie gegen die Wand. Dass er sie sekundenlang gewürgt hat, bis es zu Blutungen in den Augen kam, will er nicht glauben.
Auch an die Beschimpfungen und Drohungen gegenüber den von Nadja K gerufenen Polizeibeamten erinnert er sich nicht.

„Ich habe keine Erinnerung mehr. Ich möchte mich bei allen anwesenden Polizisten hier im Gerichtssaal und allen voran bei Nadja entschuldigen.“


Christian R. hatte einen Blutalkoholwert von 1,6 Promille. Zuwenig um die Kontrolle zu verlieren.

Laut Gutachten des Münchener Rechtsmediziners Dr. Andreas Büttner allerdings, handele es sich um eine abnorme Alkoholreaktion.

"Das sei selten", sagt der Sachverständige gegenüber dem Vorsitzenden Richter Frank Dinger-Dissau.

Zwar hatte der Angeklagte (nach Rückrechnung) nur einen maximalen Blutalkoholwert von 1,65 Promille, allerdings habe man im Blut noch 3,3 Mikrogramm THC gefunden.

Daraus lässt sich schließen, dass der Angeklagte getrunken und Cannabis geraucht habe muss.

"Infolge dieser Kombination ist der totale Kontrollverlust durchaus erklärbar", sagt Büttner.

Es muss berücksicht werden, dass der Blackout des Angeklagten zu einer Kurzzeit Amnesie führte, wonach bei Christian R. eine Schuldunfähigkeit nicht ausgeschlossen werden könne.

Der jungen Staatsanwältin fehlen die Worte.
Fragen an den Angeklagten hat sie keine.

Zum Schluss wird Nadja K. als Zeugin der Anklage noch einmal die Gelegenheit gegeben sich zu den Vorfall zu äußern:


Er wird immer ein Teil meines Lebens bleiben. Hätte ich ihn nicht provoziert, so wäre niemals etwas passiert. Christian R. ist doch eigentlich das Opfer und ich bin Schuld für seinen Ausbruch", kommentiert Nadja K. die Geschehnisse.

Der Vorsitzende wirkt sichtlich erstaunt. Christian R. hat sich entschuldigt und Nadja K. hat sich auch entschuldigt, bei ihrem Peiniger. Eine Strafanzeige des Opfers hat es ohnehin nie gegeben.

Im Gericht erklärt Nadja K., dass die Polizeibeamten sie mehrfach versucht haben gegen den Angeklagten Strafanzeige zu erstatten. Sie wollte nicht.

Das Urteil wurde nach kurzer Pause verkündet und sorgt für Aufsehen im Saal. Freispruch für Christian R., weil seine Schuldfähigkeit nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden kann.
Richter ist nicht ganz glücklich mit der Entscheidung.

Er gibt Christian R. auf den Weg, dass er sich ein zweites Mal nicht mehr auf eine derartige Schuldunfähigkeit berufen könne.

Christian K. ist sichtlich erleichtert.