Amtsgericht
München
-
02. April 2008
Der 37-jährige Christian R. hat seine Freundin geschlagen
und gewürgt. Jetzt steht er vor Gericht. Die Münchener
Staatsanwaltschaft klagt Christian R. wegen gefährlicher
und schwerer Körperverletzung an. Der Angeklagte spricht
von einem "Blackout" und will sich an vieles nicht
erinnern. Das Opfer gibt sich die Schuld!
Er
wirkt schüchtern. Beschämt.Verletzlich.
Mit leiser Stimme entschuldigt er sich für seine Tat, zeigt
Reue. Betont immer wieder, er wüsste nicht, wie das
passieren konnte, und dass er kein aggressiver Mensch sei.
Der Angeklagte ist Christian R. und arbeitet als
Bühnenbauer.
Er schildert den Tathergang.
Vor allem spricht der Angeklagte detailliert über die
problematische Beziehung zwischen ihm und dem Opfer, seiner
drei Jahre älteren
Ex-Freundin Nadja K.
Ein Rückblick: 28. Oktober 2007.
Der Angeklagte befand sich an jenem Tag auf den Wiesn. Er
wartet auf seine damalige Freundin. Er wartete mehr als
drei Stunden.
Es kam auch keine Entschuldigung von Nadja, stattdessen nur
provozierende sms-Nachrichten. Eine nach der anderen.
Jede Nachricht verärgerte den Angeklagten mehr.
Er trinkt vier Maß Bier. Später noch mal zwei.
Nadja trifft mit Verspätung auf den Wiesn ein. Als beide
nach Hause gehen, muss Nadja K. den mittlerweile stark
betrunkenen Christian R. stützen, weil er torkelte.
Im Laufe des Abends sackt der 38-Jährige in der Wohnung von
Nadja K. zusammen und beschädigt ihren Glastisch, welcher
Auslöser einer heftigen Auseinandersetzung wird. Warum er
denn nicht aufpassen könne und warum er soviel trinken
müsse, wollte Nadja K. von ihm wissen.
Nach einer erneuten Verbalattacke packt Christian R. die
zierliche Blondine, drückt sie an die Wand, schlägt ihr ins
Gesicht und bedroht sie mit dem Leben.
„Ich
bring dich um“,
soll er gesagt haben.
Vor Gericht gibt der Angeklagte an, er sei nicht mehr Herr
seiner Sinne gewesen. Auch hätte sich da wohl etwas
entladen, was sich lange angestaut hatte. Es habe
Spannungen in der Beziehung gegeben.
Wegen seinem Job ist der Angeklagte oft auf Reisen und
glaubt Nadja K. vernachlässigt zu haben.
Das Paar hat viel negatives erlebt. Zuerst habe der Vater
des Angeklagten dessen Familie ruiniert, dann wurde Nadja
K. auch noch von einem Fremden vergewaltigt.
Eine Situation, die der Angeklagte bis heute nicht
verarbeitet hat.
Nachdem Christian R. die Wohnung verließ, kehrt er sodann
wieder zurück. Er hat sein Handy vergessen. Im Rausch
verschafft er sich Zutritt in Nadja K. ihre Wohnung.
Die Situation eskaliert. Der Angeklagte geht auf Nadja K.
los und drückt sie gegen die Wand. Dass er sie sekundenlang
gewürgt hat, bis es zu Blutungen in den Augen kam, will er
nicht glauben.
Auch an die Beschimpfungen und Drohungen gegenüber den von
Nadja K gerufenen Polizeibeamten erinnert er sich nicht.
„Ich habe keine Erinnerung mehr. Ich möchte mich bei allen
anwesenden Polizisten hier im Gerichtssaal und allen voran
bei Nadja entschuldigen.“
Christian R. hatte einen Blutalkoholwert von 1,6 Promille.
Zuwenig um die Kontrolle zu verlieren.
Laut Gutachten des Münchener Rechtsmediziners Dr. Andreas
Büttner allerdings, handele es sich um eine abnorme
Alkoholreaktion.
"Das sei selten", sagt der Sachverständige gegenüber dem
Vorsitzenden Richter Frank Dinger-Dissau.
Zwar hatte der Angeklagte (nach Rückrechnung) nur einen
maximalen Blutalkoholwert von 1,65 Promille, allerdings
habe man im Blut noch 3,3 Mikrogramm THC gefunden.
Daraus lässt sich schließen, dass der Angeklagte getrunken
und Cannabis geraucht habe muss.
"Infolge dieser Kombination ist der totale Kontrollverlust
durchaus erklärbar", sagt Büttner.
Es muss berücksicht werden, dass der Blackout des
Angeklagten zu einer Kurzzeit Amnesie führte, wonach bei
Christian R. eine Schuldunfähigkeit nicht ausgeschlossen
werden könne.
Der jungen Staatsanwältin fehlen die Worte.
Fragen an den Angeklagten hat sie keine.
Zum Schluss wird Nadja K. als Zeugin der Anklage noch
einmal die Gelegenheit gegeben sich zu den Vorfall zu
äußern:
„Er
wird immer ein Teil meines Lebens
bleiben.
Hätte ich ihn nicht provoziert, so wäre niemals etwas
passiert. Christian R. ist doch eigentlich das Opfer und
ich bin Schuld für seinen Ausbruch", kommentiert Nadja K.
die Geschehnisse.
Der Vorsitzende wirkt sichtlich erstaunt. Christian R. hat
sich entschuldigt und Nadja K. hat sich auch entschuldigt,
bei ihrem Peiniger. Eine Strafanzeige des Opfers hat es
ohnehin nie gegeben.
Im Gericht erklärt Nadja K., dass die Polizeibeamten sie
mehrfach versucht haben gegen den Angeklagten Strafanzeige
zu erstatten. Sie wollte nicht.
Das Urteil wurde nach kurzer Pause verkündet und sorgt für
Aufsehen im Saal. Freispruch für Christian R., weil seine
Schuldfähigkeit nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden
kann.
Richter ist nicht ganz glücklich mit der Entscheidung.
Er gibt Christian R. auf den Weg, dass er sich ein zweites
Mal nicht mehr auf eine derartige Schuldunfähigkeit berufen
könne.
Christian K. ist sichtlich erleichtert.