Amtsgericht Tiergarten 31. Juli 2008.

Der Vater soll seine Tochter bedroht, gedemütigt, misshandelt haben. Die Mutter hat zugesehen. Weil das Mädchen kein Kopftuch tragen wollte und ihren aus dem Libanon stammenden Cousin nicht ehelichen wollte. So der Vorwurf des damals 13-Jährigen Mädchens. Der Prozess endet mit einem Freispruch.

Der Staatsanwalt verliest die Anklage. Der Vorwurf lautet auf Misshandlung Schutzbefohlener. Doch die Beweislage ist dürftig. Das Opfer selbst möchte sich zu den Vorfällen vor Gericht nicht äußern.

Die Eltern des Mädchens bestreiten jeglichen Tatvorwurf.

"Wir haben unserer Tochter nie etwas angetan", so die Mutter. Einen Dolmetscher braucht sie nicht, ihr Deutsch ist gut und verständlich. Mit zwölf sollte das Mädchen ein Kopftuch tragen. Weil sie sich geweigert hat wurde sie vom Vater geschlagen und getreten. Einmal blieb sie bewusstlos am Boden liegen.

Die Mutter hat die Misshandlungen nicht nur geduldet, vielmehr hat sie ihren Mann immer wieder ermuntert das Mädchen zu erziehen. Die Mutter, sie ist 50 Jahre alt, ohne festen Beruf und helfe in einer Eisdiele aus. Mit ihrem Mann, einem 63-Jährigen Rentner kam sie 1979 nach Berlin. Außerdem wüsste sie, dass Deutschland ein freies Land ist. Immer wieder beteuert die angeklagte Frau, wie sehr sie ihr Kind liebe und bestreitet auch den Vorwurf einer Zwangsverlobung. Die Initiative zur Verlobung käme vom Mädchen selber. Sie war verliebt in ihn. Der 63-Jährige äußerte sich kaum zu den Vorwürfen, dafür redet seine Frau umso mehr.

Seit zwei Jahren lebt die Tochter in einer Wohngemeinschaft, weil sie das Jugendamt um Hilfe bat.

Der Staatsanwalt sagt in seinem Plädoyer, dass sowohl die Darstellung der Eltern, als auch die Schilderung der Ereignisse des Mädchens möglich sein könnten.

"Was stimmt, wissen wir nicht".

Offenbar glaubt er doch mehr der Tochter.
Die Geschwister machen Gebrauch von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht

Das Gericht spricht die Eltern frei, aus Mangel an Beweisen.