Amtsgericht
Tiergarten 31. Juli 2008.
Der
Vater soll seine Tochter bedroht, gedemütigt, misshandelt
haben. Die Mutter hat zugesehen. Weil das Mädchen kein
Kopftuch tragen wollte und ihren aus dem Libanon stammenden
Cousin nicht ehelichen wollte. So der Vorwurf des damals
13-Jährigen Mädchens. Der Prozess endet mit einem
Freispruch.
Der Staatsanwalt verliest die Anklage. Der Vorwurf lautet
auf Misshandlung Schutzbefohlener. Doch die Beweislage ist
dürftig. Das Opfer selbst möchte sich zu den Vorfällen vor
Gericht nicht äußern.
Die Eltern des Mädchens bestreiten jeglichen Tatvorwurf.
"Wir haben unserer Tochter nie etwas angetan", so die
Mutter. Einen Dolmetscher braucht sie nicht, ihr Deutsch
ist gut und verständlich. Mit zwölf sollte das Mädchen ein
Kopftuch tragen. Weil sie sich geweigert hat wurde sie vom
Vater geschlagen und getreten. Einmal blieb sie bewusstlos
am Boden liegen.
Die Mutter hat die Misshandlungen nicht nur geduldet,
vielmehr hat sie ihren Mann immer wieder ermuntert das
Mädchen zu erziehen. Die Mutter, sie ist 50 Jahre alt, ohne
festen Beruf und helfe in einer Eisdiele aus. Mit ihrem
Mann, einem 63-Jährigen Rentner kam sie 1979 nach Berlin.
Außerdem wüsste sie, dass Deutschland ein freies Land ist.
Immer wieder beteuert die angeklagte Frau, wie sehr sie ihr
Kind liebe und bestreitet auch den Vorwurf einer
Zwangsverlobung. Die Initiative zur Verlobung käme vom
Mädchen selber. Sie war verliebt in ihn. Der 63-Jährige
äußerte sich kaum zu den Vorwürfen, dafür redet seine Frau
umso mehr.
Seit zwei Jahren lebt die Tochter in einer
Wohngemeinschaft, weil sie das Jugendamt um Hilfe bat.
Der Staatsanwalt sagt in seinem Plädoyer, dass sowohl die
Darstellung der Eltern, als auch die Schilderung der
Ereignisse des Mädchens möglich sein könnten.
"Was stimmt, wissen wir nicht".
Offenbar glaubt er doch mehr der Tochter.
Die Geschwister machen Gebrauch von ihrem
Zeugnisverweigerungsrecht
Das Gericht spricht die Eltern frei, aus Mangel an
Beweisen.