Jugendkammer Berlin- 01. Juni 2008
Prozess unter Ausschluss der
Öffentlichkeit
Freispruch
für Ali K. im Prozess Kristina Hani
Jugendliche
fanden die brennende Leiche in einem Park in Neukölln. Das
Opfer ist die vierzehnjährige Kristina Hani.
Jung. Hübsch. Hochbegabt.
Schnell stand fest, Kristina Hani war schon tot, als sie im
Koffer verbrannt ist.
"Sie starb an einer Überdosis Drogen, vermutlich
Heroin",
sagte der Berliner Polizeisprecher.
Der Gymnasiastin konnte nicht mehr geholfen werden – die
Polizei nahm einen Drogendealer als mutmaßlichen Täter
fest, Ali K. Sieben Monate nach der Tat steht der erst 18-
Jährige staatenlose Palästinenser vor der Jugendkammer des
Landgerichts Berlin.
Die Anklage lautet auf versuchten Mord durch Unterlassen
und unterlassene Hilfeleistung nach §§ 211, 22, 23 StGB iVm
§ 323c StGB.
Ali K. soll jetzt zur Verantwortung gezogen werden.
Die Beweislage aber ist dürftig. Zu dürftig.
Weder Tatzeugen, noch DNA Spuren die den Angeklagten
belasten. Die Anklage stützt sich lediglich auf die
Aussagen von früheren Mitgefangenen. Ihnen gegenüber soll
er mit der Tat geprahlt haben. Vor der Jugendkammer macht
Ali K. von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Er
schweigt.
"Die
Aussagen der Zeugen sind nicht zuverlässig. Die Aussagen
widersprechen sich auch",
sagt der Jugendrichter.
Aus Sicht des Staatsanwalts, seien die Aussagen der Zeugen
glaubwürdig genug. Er gibt sich unzufrieden.
Ali K. wird freigesprochen aus Mangel an Beweisen.
Der Staatsanwalt spricht von einem Freispruch zweiter
Klasse.
