Jugendkammer Berlin- 01. Juni 2008
Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit


Freispruch für Ali K. im Prozess Kristina Hani

Jugendliche fanden die brennende Leiche in einem Park in Neukölln. Das Opfer ist die vierzehnjährige Kristina Hani.

Jung. Hübsch. Hochbegabt.

Schnell stand fest, Kristina Hani war schon tot, als sie im Koffer verbrannt ist.

"Sie starb an einer Überdosis Drogen, vermutlich Heroin", sagte der Berliner Polizeisprecher.

Der Gymnasiastin konnte nicht mehr geholfen werden – die Polizei nahm einen Drogendealer als mutmaßlichen Täter fest, Ali K. Sieben Monate nach der Tat steht der erst 18- Jährige staatenlose Palästinenser vor der Jugendkammer des Landgerichts Berlin.

Die Anklage lautet auf versuchten Mord durch Unterlassen und unterlassene Hilfeleistung nach §§ 211, 22, 23 StGB iVm § 323c StGB.

Ali K. soll jetzt zur Verantwortung gezogen werden.
Die Beweislage aber ist dürftig. Zu dürftig.

Weder Tatzeugen, noch DNA Spuren die den Angeklagten belasten. Die Anklage stützt sich lediglich auf die Aussagen von früheren Mitgefangenen. Ihnen gegenüber soll er mit der Tat geprahlt haben. Vor der Jugendkammer macht Ali K. von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Er schweigt.

"Die Aussagen der Zeugen sind nicht zuverlässig. Die Aussagen widersprechen sich auch", sagt der Jugendrichter.

Aus Sicht des Staatsanwalts, seien die Aussagen der Zeugen glaubwürdig genug. Er gibt sich unzufrieden.

Ali K. wird freigesprochen aus Mangel an Beweisen.

Der Staatsanwalt spricht von einem Freispruch zweiter Klasse.



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