4.
November 2008- Landgericht Berlin
Das
Berliner Landgericht hat gestern einen 25-Jährigen wegen
bandenmäßigen Drogenhandels zu vier Jahren Haft verurteilt.
Seine strafe fiel deutlich milder aus als die seiner
Komplizen. Er hatte die Namen seiner Kunden verraten.
Vor dem Berliner Landgericht hat ein 25-Jähriger gestanden
in den Jahren 2004 und 2005 rund 270 Kilogramm Cannabis in
einem Bunker gelagert und diesen zum Teil selbst verkauft
zu haben. Seine Rolle im Gefüge der Bande sei die des
„Mannes“ vor Ort in Berlin gewesen, sagte der Richter im
Urteil. Strafmildernd wirkte sich aus, dass der 25-Jährige
den Ermittlern bei der Verbrechensaufklärung half, da er
die Namen seiner Kunden preisgab. Der Drahtzieher und
weitere Komplizen sind bereits von einem Gericht in
Westdeutschland zu Strafen bis zu sieben Jahren und neun
Monaten Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte den
Drahtzieher kennen gelernt, als er nach seiner
Kaufmannslehre keine Arbeit fand.
Leichtfertig sei er in den Drogenhandel hineingeschlittert.
Zuerst sollte er an der Gründung einer Diskothek helfen.
Eins kam zum anderen. Der damals 21-Jährige hatte nach
eigenen Angaben zunächst die Lieferungen nur angenommen,
sodann gelagert und später an eigene Abnehmer verkauft. Am
Gewinn war der Mann angeblich nicht beteiligt, gerade mal
1000 Euro im Monat habe er erhalten. Den größten Teil des
Gewinns aus den Drogeneinnahmen musste er dem Drahtzieher
nach Aachen bringen. Einmal habe er dessen Bruder 200.000
Euro in Frankfurt/Main übergeben.