Landgericht Berlin - 24. Juni 2008

Eine Mutter soll soll ihrer achtjährigen Tochter die Kehle durchgeschnitten haben. Das war vor einem Jahr.
Für Polizei und Staatsanwaltschaft ist Teshua K. die einzige Verdächtige.

Heute wurde das Urteil gegen die Deutsch-Afrikanerin gefällt - die vermutlich psychisch krank ist. Die 33-Jährge Mutter soll in eine psychiatrische Klinik.

Den Vorsitz hat Richter Klaus Luther. Als er das Urteil verkündet, bleibt Teshua K. emotionslos, zieht ihre Augenbrauen hoch und grinst. Sie wirkt als wäre sie nicht von dieser Welt, als ginge sie die Verhandlung nicht an. Die 33-Jährige Studentin der Politikwissenschaft wird vom Mordvorwurf freigesprochen.

Seit 2005 leide sie unter schwerem Verfolgungswahn. Es ist eine Tragödie, denn Teshua K. realisiert womöglich nicht, was geschehen ist. Eine Schuldunfähigkeit sei daher nicht auszuschließen.

Das Gericht folgt mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

„Wir wissen nicht, welches Motiv Frau K. hatte. Die Tat ist nur erklärbar mit einer psychischen Störung, – einem Verfolgungswahn -, der sich auch auf andere Menschen auswirken könne. Es sei zwar richtig, dass es keine unmittelbaren Beweismittel gäbe, nach einer Gesamtschau aller Indizien jedoch und im Zusammenspiel mit richterlicher Überzeugungsbildung, führe es schlussendlich darauf zurück, dass es letztlich nur die Mutter gewesen sein könne, die Amani getötet habe“, kommentiert der Richter das Geschehen.


Rückblick:
Am 5. Mai 2007 entdeckt eine Hundebesitzerin die Leiche der achtjährigen Amani. Das Kind lag mit durchgetrennter Kehle in einer Parkanlage in Berlin-Wilmersdorf. Niemand hatte etwas beobachtet. Auch von der Mutter fehlte jede Spur. Fast zwei tage suchte die Polizei nach ihr. Die Beamten der 4. Mordkommission dachten zuerst an ein Sexualdelikt. Am nächsten Tag wird das Kind vom leiblichen Vater identifiziert, er hatte das Foto seiner Tochter in der Presse gesehen.

Erst am Sonntagabend taucht Amanis Mutter in einem Obdachlosenheim auf, wo sie seit einigen Monaten mit ihrer Tochter wohnte.
Ihre Tasche wurde von den Polizeibeamten vor ort durchsucht. In ihrer tasche fand man ein kleines Cuttermesser und Bahfahrkarten von Berlin nach Hamburg. Auf Frgen der Polizei konnte oder wollte die 33-Jährie nicht anworten und verlangte vehemnet nach einem Anwalt.
Ihr Verhalten machte sie verdächtig. Auch beruft sich die junge Frau auf Erinnerungslücken.


Vier Monate dauerte der Prozess.

Bis zuletzt schweigt die Mutter. Es ist gerade ihr Schweigen, welches für alle Verfahrensbeteiligte schwer nachvollziehbar ist.

Nur an einem Prozesstag, als ein langjähriger Wegbegleiter Teshuas über gemeinsam Erlebtes erzählt, steht die 33-Jährige auf, sagt etwas, droht sogar den Gerichtssaal zu verlassen.

Mit dem Urteil endete 13 Monate nach der schrecklichen Bluttat ein Verfahren, das geprägt ist von akribischer Beweisführung eines reinen Indizienprozesses. Allein
670 DNA-Spuren seien ausgewertet worden. Konkrete Beweise, welche gegen Teshua K. sprechen, gibt es nicht. Auch eine Tatwaffe wurde nie gefunden, Ebenso gibt keine Hinweise auf einen Kampf oder Abwehrspuren.

Das Tatmotiv ist unklar, gibt Raum für Spekulationen.

Allerdings fühlt sich Amanis Mutter seit Jahren physisch und psychisch schlecht. Die Tochter einer Berlinerin und einem Schwarzafrikaner leidet unter schweren Depressionen und massiver Gewichtszunahme. Sagt, sie fühle sich von der Welt allein gelassen. Hilfe holte sich die verzweifelte Frau nicht bei Ärzten, vertraut nur auf afrikanischen Heiler und flüchtet in die Voodoo Religion.

Hilfreich für das gericht sind die vielen Aussagen aus Teshuas Freundeskreis.

Immerwieder spricht die Mutter gegenüber Freunden und Bekanten von bösen Geistern und Dämonen.
Sie sagt, sie sei verhext und man wolle sie vergiften. Teshuas Freundin Joyce sagt: " Teshua erzählte mir, dass ihre Eltern Menschenfresser seinen " Auch soll sie wildes Zeug über Voodoo und Reinkanation gesagt haben, so die Freundin.

Der Vorsitzende möchte wissen warum ihr keiner geholfen habe. "Weil es schwierig war, ihr zu helfen." Teshuas Ex-Mann sagt auch: " Es war schwierig, Teshua zu sagen, dass sie krank war".

Zwei psychiatrische Gutachterinnen haben versucht durch lange Gespräche herauszufinden, was passiert sein könnte und wie es um die Seele der jungen Frau stehe. Ihre Ergebnisse sind grundverschieden.

Gutachterin Frau Dr. Ernestine Wohlfahrt von der interkulturellen Psychiatrie an der Charité glaubt, dass Teshua K. möglicherweise Zeugin eines Opfermordes geworden ist.

„Eine Psychose kann ausgeschlossen werden, da die Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt werde“, so die Gutachterin.

Die Art und Weise der Tötung erinnere an Opferrituale. Solche sehen in Afrika ähnlich aus, vor allem erinnere die Tötung des Mädchens an das rituelle Schächten von Tieren. Spricht von dissozialer Amnesie, hält den so genannten „Black Out“ für vorstellbar. Ihrer Einschätzung nach kann Teshua K. nicht die Mörderin von Amani sein, da ist sie sich ganz sicher. Für Staatsanwalt Bernhard Gierse eine gewagte Aussage, welche das Prädikat wertlos erhält.

Ohne fundierte Beweise, ohne Motiv, ohne Geständnis und ohne Augenzeugen ist der Tathergang genauso ein Geheimnis wie das Verbrechen an sich.
Die zweite Gutachterin Frau Dr. Dagny Luther diagnostiziert eine Wahnerkrankung. Teshua K. leide seit Jahren am Verfolgungswahn. Luther spricht sogar von doppelter Buchführung und verweist auf die Intelligenz von Teshua K.

Eine Tötung im Wahn hält die Psychiaterin für wahrscheinlich. Auch sei Teshua K. bereits in der Haft auffällig geworden. Zuletzt beschuldigt sie den Vorsitzenden Klaus Luther einer pädophilen Verschwörung.

Die Addition dieser Indizien ergibt vom Schwurgericht den Unterbringungsbefehl in die Psychiatrie.

Teshua K. selber bestreitet die Tat bis Heute. Ihre Verteidigerin, die Berliner Rechtsanwältin
Beate Böhler trägt zum Prozessanfang eine von Teshua K. verfasste Erklärung vor:

„Das schlimmste Verbrechen, das ich mir vorstellen kann.“ So, der Kernsatz in der Erklärung.
Im Namen von Teshua K. erklärt Böhler desgleichen:

“Ich bin mir absolut sicher, dass ich meine Tochter nicht getötet habe.“

Daneben heißt es, läge der Verdacht nahe, dass das Kind von Freunden von Amanis Vater sexuell missbraucht worden sei.
Bei der Obduktion des Leichnams konnten Spuren von einem sexuellen Missbrauch nicht bestätigt werden.

Stattdessen fand man Blutspuren am Saum der Tasche von Teshua K. Dort fand sich auch ein kleines Cuttermesser. Bei einem solchen, könnte es sich um die Tatwaffe gehandelt haben, so die Gerichtsmedizinerin Dr. Hollmann.

Am Rande des Mordprozesses rügt RA
in Böhler die lückenhaften Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft.

„Beunruhigend ist, dass sich seit Beginn der Ermittlungen alles auf unsere Mandantin als einzige Verdächtige fokussiert hat. Es spreche nichts für ihre Schuld. Spekulationen aus der Boulevardpresse, das Kind würde einer neuen Beziehung im Wege stehen", bezeichnet die Anwältin stringent als „Unsinn“. Auch könne den direkten Beweismitteln, wie der behaupteten Blutspuren an der Kleidung der Mutter ebenso kein Beweiswert zugemessen werden wie dem der Fasergutachten.
Bei dem Tatort handelt es sich um einen öffentlichen Park.
Nach Angaben von Zeugen, treffen sich hier oft zwielichtige Gestalten. Es könne ebenso gut die Tat eines Wahnsinnigen oder eine Tat mit rassistischem Hintergrund, sein.

Daran hält die Verteidigung fest, geht Revision.