Landgericht Berlin - 24. Juni 2008
Eine Mutter soll soll ihrer achtjährigen Tochter die Kehle
durchgeschnitten haben. Das war vor einem Jahr.
Für Polizei und Staatsanwaltschaft ist Teshua K. die
einzige Verdächtige.
Heute wurde das Urteil gegen die Deutsch-Afrikanerin
gefällt - die vermutlich psychisch krank ist. Die 33-Jährge
Mutter soll in eine psychiatrische Klinik.
Den
Vorsitz hat Richter Klaus Luther. Als er das Urteil
verkündet, bleibt Teshua K. emotionslos, zieht ihre
Augenbrauen hoch und grinst. Sie wirkt als wäre sie nicht
von dieser Welt, als ginge sie die Verhandlung nicht an.
Die 33-Jährige Studentin der Politikwissenschaft wird vom
Mordvorwurf freigesprochen.
Seit 2005 leide sie unter schwerem Verfolgungswahn. Es ist
eine Tragödie, denn Teshua K. realisiert womöglich nicht,
was geschehen ist. Eine Schuldunfähigkeit sei daher nicht
auszuschließen.
Das Gericht folgt mit seinem Urteil dem Antrag der
Staatsanwaltschaft.
„Wir wissen nicht, welches Motiv Frau K. hatte. Die Tat ist
nur erklärbar mit einer psychischen Störung, – einem
Verfolgungswahn -, der sich auch auf andere Menschen
auswirken könne. Es sei zwar richtig, dass es keine
unmittelbaren Beweismittel gäbe, nach einer Gesamtschau
aller Indizien jedoch und im Zusammenspiel mit
richterlicher Überzeugungsbildung, führe es schlussendlich
darauf zurück, dass es letztlich nur die Mutter gewesen
sein könne, die Amani getötet habe“, kommentiert der
Richter das Geschehen.
Rückblick:
Am 5. Mai 2007 entdeckt eine Hundebesitzerin die Leiche der
achtjährigen Amani. Das Kind lag mit durchgetrennter Kehle
in einer Parkanlage in Berlin-Wilmersdorf. Niemand hatte
etwas beobachtet. Auch von der Mutter fehlte jede Spur.
Fast zwei tage suchte die Polizei nach ihr. Die Beamten der
4. Mordkommission dachten zuerst an ein Sexualdelikt. Am
nächsten Tag wird das Kind vom leiblichen Vater
identifiziert, er hatte das Foto seiner Tochter in der
Presse gesehen.
Erst am Sonntagabend taucht Amanis Mutter in einem
Obdachlosenheim auf, wo sie seit einigen Monaten mit ihrer
Tochter wohnte.
Ihre Tasche wurde von den Polizeibeamten vor ort
durchsucht. In ihrer tasche fand man ein kleines
Cuttermesser und Bahfahrkarten von Berlin nach Hamburg. Auf
Frgen der Polizei konnte oder wollte die 33-Jährie nicht
anworten und verlangte vehemnet nach einem Anwalt.
Ihr Verhalten machte sie verdächtig. Auch beruft sich die
junge Frau auf Erinnerungslücken.
Vier Monate dauerte der Prozess.
Bis
zuletzt schweigt die Mutter. Es ist gerade ihr Schweigen,
welches für alle Verfahrensbeteiligte schwer
nachvollziehbar ist.
Nur an einem Prozesstag, als ein langjähriger Wegbegleiter
Teshuas über gemeinsam Erlebtes erzählt, steht die
33-Jährige auf, sagt etwas, droht sogar den Gerichtssaal zu
verlassen.
Mit dem Urteil endete 13 Monate nach der schrecklichen
Bluttat ein Verfahren, das geprägt ist von akribischer
Beweisführung eines reinen Indizienprozesses. Allein
670 DNA-Spuren
seien ausgewertet worden. Konkrete Beweise, welche gegen
Teshua K. sprechen, gibt es nicht. Auch eine Tatwaffe wurde
nie gefunden, Ebenso gibt keine Hinweise auf einen Kampf
oder Abwehrspuren.
Das Tatmotiv ist unklar, gibt Raum für
Spekulationen.
Allerdings fühlt sich Amanis Mutter seit Jahren physisch
und psychisch schlecht. Die Tochter einer Berlinerin und
einem Schwarzafrikaner leidet unter schweren Depressionen
und massiver Gewichtszunahme. Sagt, sie fühle sich von der
Welt allein gelassen. Hilfe holte sich die verzweifelte
Frau nicht bei Ärzten, vertraut nur auf afrikanischen
Heiler und flüchtet in die Voodoo Religion.
Hilfreich für das gericht sind die vielen Aussagen aus
Teshuas Freundeskreis.
Immerwieder spricht die Mutter gegenüber Freunden und
Bekanten von bösen Geistern und Dämonen.
Sie sagt, sie sei verhext und man wolle sie vergiften.
Teshuas Freundin Joyce sagt: " Teshua erzählte mir, dass
ihre Eltern Menschenfresser seinen " Auch soll sie wildes
Zeug über Voodoo und Reinkanation gesagt haben, so die
Freundin.
Der Vorsitzende möchte wissen warum ihr keiner geholfen
habe. "Weil es schwierig war, ihr zu helfen." Teshuas
Ex-Mann sagt auch: " Es war schwierig, Teshua zu sagen,
dass sie krank war".
Zwei psychiatrische Gutachterinnen haben versucht durch
lange Gespräche herauszufinden, was passiert sein könnte
und wie es um die Seele der jungen Frau stehe. Ihre
Ergebnisse sind grundverschieden.
Gutachterin Frau Dr. Ernestine Wohlfahrt von der
interkulturellen Psychiatrie an der Charité glaubt, dass
Teshua K. möglicherweise Zeugin eines Opfermordes geworden
ist.
„Eine Psychose kann ausgeschlossen werden, da die
Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt
werde“,
so die Gutachterin.
Die Art und Weise der Tötung erinnere an Opferrituale.
Solche sehen in Afrika ähnlich aus, vor allem erinnere die
Tötung des Mädchens an das rituelle Schächten von Tieren.
Spricht von dissozialer Amnesie, hält den so genannten
„Black Out“ für vorstellbar. Ihrer Einschätzung nach kann
Teshua K. nicht die Mörderin von Amani sein, da ist sie
sich ganz sicher. Für Staatsanwalt Bernhard Gierse eine
gewagte Aussage, welche das Prädikat wertlos erhält.
Ohne fundierte Beweise, ohne Motiv, ohne Geständnis und
ohne Augenzeugen ist der Tathergang genauso ein Geheimnis
wie das Verbrechen an sich.
Die zweite Gutachterin Frau Dr. Dagny Luther diagnostiziert
eine Wahnerkrankung. Teshua K. leide seit Jahren am
Verfolgungswahn. Luther spricht sogar von doppelter
Buchführung und verweist auf die Intelligenz von Teshua K.
Eine Tötung im Wahn hält die Psychiaterin für
wahrscheinlich. Auch sei Teshua K. bereits in der Haft
auffällig geworden. Zuletzt beschuldigt sie den
Vorsitzenden Klaus Luther einer pädophilen Verschwörung.
Die Addition dieser Indizien ergibt vom Schwurgericht den
Unterbringungsbefehl in die Psychiatrie.
Teshua K. selber bestreitet die Tat bis Heute. Ihre
Verteidigerin, die Berliner Rechtsanwältin
Beate Böhler
trägt zum Prozessanfang eine von Teshua K. verfasste
Erklärung vor:
„Das schlimmste Verbrechen, das ich mir vorstellen
kann.“
So, der Kernsatz in der Erklärung.
Im Namen von Teshua K. erklärt Böhler desgleichen:
“Ich bin mir absolut sicher, dass ich meine Tochter nicht
getötet habe.“
Daneben heißt es, läge der Verdacht nahe, dass das Kind von
Freunden von Amanis Vater sexuell missbraucht worden sei.
Bei der Obduktion des Leichnams konnten Spuren von einem
sexuellen Missbrauch nicht bestätigt werden.
Stattdessen fand man Blutspuren am Saum der Tasche von
Teshua K. Dort fand sich auch ein kleines Cuttermesser. Bei
einem solchen, könnte es sich um die Tatwaffe gehandelt
haben, so die Gerichtsmedizinerin Dr. Hollmann.
Am Rande des Mordprozesses rügt RAin
Böhler die lückenhaften Ermittlungen von Polizei und
Staatsanwaltschaft.
„Beunruhigend ist, dass sich seit Beginn der Ermittlungen
alles auf unsere Mandantin als einzige Verdächtige
fokussiert hat. Es spreche nichts für ihre Schuld.
Spekulationen aus der Boulevardpresse, das Kind würde einer
neuen Beziehung im Wege stehen",
bezeichnet die Anwältin stringent als
„Unsinn“.
Auch könne den direkten Beweismitteln, wie der behaupteten
Blutspuren an der Kleidung der Mutter ebenso kein
Beweiswert zugemessen werden wie dem der Fasergutachten.
Bei dem Tatort handelt es sich um einen öffentlichen Park.
Nach Angaben von Zeugen, treffen sich hier oft zwielichtige
Gestalten. Es könne ebenso gut die Tat eines Wahnsinnigen
oder eine Tat mit rassistischem Hintergrund, sein.
Daran hält die Verteidigung fest, geht Revision.